AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kusterer Werbetechnik

  • 1 Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen Kusterer Werbetechnik. Allein Kusterer Werbetechnik, An der Malstatt 33, 87437 Kempten, Deutschland ist für alle Rechtsgeschäfte Vertragspartner. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt; ihrer Geltung wird gleichzeitig widersprochen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie zuvor schriftlich bestätigt worden sind. Unternehmer im Sinne nachfolgender Bedingungen sind nur solche im Sinne des § 14 BGB; Verbraucher hingegen sind nur solche im Sinne des § 13 BGB.

  • 2 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Die durch den Auftraggeber ausgelöste Bestellung stellt ein zunächst, bis zu einem eventuellen Widerruf, verbindliches Angebot an Kusterer Werbetechnik zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren dar.
  2. Der Auftraggeber erkennt, mit dem Absenden der Bestellung, die hier für den Online-Shop geltenden Geschäftsbedingungen als maßgeblich an.
  3. Kusterer Werbetechnik bestätigt hieraufhin den Eingang, der durch den Auftraggeber ausgelösten Bestellung, durch die dem potentiellen Auftraggeber direkt angezeigte Bestellbestätigung im Online-Shop. Diese stellt jedoch noch keine Annahme eines Vertragsangebotes des Auftraggebers durch Kusterer Werbetechnik dar. Sie dient lediglich der Information des Auftraggebers, dass die Bestellung und deren Einzelheiten bei Kusterer Werbetechnik eingegangen sind. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden durch die Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber.
  4. Die im Online-Shop enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte beschreiben die wesentlichen Merkmale der Ware und Leistung. Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorgaben erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird und wenn ihre Verwendung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist.
  5. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte und/oder auf Rechnung Dritter, gelten immer sowohl der Besteller als auch der Dritte und/ oder der Rechnungsempfänger als Auftraggeber von Kusterer Werbetechnik. Der Besteller versichert in einem solchen Fall, dass ihm das Einverständnis des weiteren Vertragspartners zu einer derartigen Order auch zu dessen Lasten, vorliegt.
  6. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei einer nachträglichen Rechnungsänderung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger hin, bedeutet dies den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller ebenfalls stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
  7. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ungeachtet vorstehender Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und von dem nach den Vorschriften dieses Staates nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
  8. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Nimmt Kusterer Werbetechnik dennoch den Änderungswunsch an, so können zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen.
  9. Kusterer Werbetechnik behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten ein gegen die deutsche und europäische Rechtsordnung oder gegen ethische Grundwerte verstoßender Inhalt erkennen lässt.
  10. Kusterer Werbetechnik behält sich das Eigentum- und Urheberrecht an allen, von ihr abgegebenen Angebote und Kostenvoranschläge sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Fotos, Prospekten, Katalogen, Mustern, Modellen und sonstigen Unterlagen sowie Hilfsmittel, vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Kusterer Werbetechnik weder als solche noch inhaltlich oder auch nur in Teilen Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte benutzen oder vielfältigen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen von Kusterer Werbetechnik diese Gegenstände vollständig an sie zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
  • 3 Preise und Preisänderungen
  1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
  2. Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und die Übermittlung der druckfähigen Daten erfolgt. Druckfähige Daten sind nur solche, die den Vorgaben der Website von Kusterer Werbetechnik unter dem Menüpunkt „Druckdaten“ entsprechen.
  3. Die auf den Produktseiten genannten Preise sind sowohl in Bruttopreisen (inkl. gesetzl. MwSt.) als auch in Nettopreisen (exkl. gesetzl. MwSt.) ausgewiesen.
  4. Nur wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt bei Ausübung Ihres Widerrufsrechtes (§§ 355 ff., 312g Abs. 2 Satz 1 BGB) folgendes:
    Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB besteht, hat der Auftraggeber die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen.
    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
  5. Durch nachträgliche Änderungen entstandene Mehraufwände, die durch Veranlassung des Auftraggebers entstanden sind, werden von Kusterer Werbetechnik zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  6. Die Zustellung der Lieferung erfolgt, falls nicht anderes vereinbart worden ist, zwischen 8.00 und 20.00 Uhr, so dass bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden, wenn Kusterer Werbetechnik dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.
  • 4 Zahlung
  1. Die zur Verfügung stehenden und ausgewählten Zahlungsarten werden dem Auftraggeber im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt.
  2. Soweit sich nicht aus der Zahlungsart selbst etwas anderes ergibt, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf eines der dort angegebenen Konten zu erfolgen. (§ 10 Abs. 2 dieser AGB gilt analog)
  3. Bei einigen Zahlungsarten können zusätzliche Gebühren entstehen, diese werden im Verlauf des Bestellprozesses angezeigt.
  4. Die Belastung des Auftraggeber-Kontos erfolgt, mit Ausnahme der Zahlungsart „Rechnung“, sofort mit Abschluss der Bestellung, spätestens jedoch mit Zusendung der Auftragsbestätigung. Rechnungen werden dem Auftraggeber in elektronischer Form (PDF-Datei) zur Verfügung gestellt. Diese werden als Anlage per E-Mail verschickt.
  5. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer mit Sitz im EU-Ausland, also dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, und verfügt dieser über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nachfolgend Ust.-IdNr. genannt), so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuer. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer mit Sitz im Nicht-EU-Ausland, also dem Drittlandsgebiet, welches nicht Inland und nicht EU-Ausland ist, so ergeht die Rechnung nur dann ohne Umsatzsteuerberechnung, wenn die Lieferung von Kusterer Werbetechnik direkt ins Ausland erfolgt oder der Auftraggeber die Verbringung der Ware ins Ausland nachweist. Auf Grund unrichtiger Angaben der Ust.-IdNr. schuldet der Unternehmer die entgangene Steuer.
  6. Ist der Auftraggeber Unternehmer und hat eine gültige Ust.-IdNr. bei der Bestellung angeben, erklärt dieser hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Ust.-IdNr. für sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die von ihm angegebene Ust.-IdNr. zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Dies gilt solange, bis gegenüber Kusterer Werbetechnik schriftlich angezeigt wird, dass die Ust.-IdNr. keine Verwendung mehr finden soll. Für den Fall der Ungültigkeit der Ust.-IdNr. erfolgt keine umsatzsteuerrechtlich privilegierte Lieferung von Kusterer Werbetechnik an den Auftraggeber. Eventuelle Mehrkosten von Kusterer Werbetechnik für die Unterrichtung des Auftraggebers über die Ungültigkeit dessen Ust.-IdNr und dergleichen, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  7. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  8. PayPal Plus: Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Sie werden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.
  • Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
  • Wenn Sie die Zahlungsart Kreditkarte gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber von Ihrem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
  • Wenn Sie die Zahlungsart Lastschrift gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Unter Einreichung des Lastschriftmandats unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung fordert PayPal seine Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durchgeführt und Ihr Konto belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
  • Wenn Sie die Zahlungsart Rechnung gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an PayPal ab. Sie können in diesem Fall nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsabwicklung über PayPal gelten – ergänzend zu unseren AGB – die AGB und die Datenschutzerklärung von PayPal. Weitere Informationen und die vollständigen AGB von PayPal zum Rechnungskauf finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms?locale.x=de_DE.
  • 5 Auftragsunterlagen, Druckdaten, Speicherung, Freigabe und Prüfungspflicht
  1. Kusterer Werbetechnik speichert den Vertragstext und sendet dem Auftraggeber die Bestelldaten in einer E-Mail zu. Vergangene Bestellungen können im jeweiligen Kundenportal eingesehen werden.
  2. Kusterer Werbetechnik führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den von Kusterer Werbetechnik angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der Datenblätter sind zwingend zu beachten ebenso wie eine Überprüfung hinsichtlich der Orthographie und Seitenanordnung. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Für abweichende Dateiformate kann Kusterer Werbetechnik dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von Kusterer Werbetechnik schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Kusterer Werbetechnik zu verantworten sind.
  3. Dem Auftraggeber stehen zwei Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Druckdaten i. S. d. Vorgaben durch Kusterer Werbetechnik (s. Website von Kusterer Werbetechnik unter dem Menüpunkt „Druckdaten“) zur Verfügung. Im Rahmen der kostenfreien, immer eingeschlossenen Standard-Datenprüfung werden die Druckdaten nur auf ihre generelle Druckfähigkeit geprüft. Im Rahmen der aufpreispflichtigen Profi-Datenprüfung werden zusätzlich der Randabstand, die Sonderfarben, die Linienstärke sowie eine erweiterte Prüfung hinsichtlich der Qualität der Druckdaten für ein optimales Druckergebnis geprüft. Der genaue Umfang von Standard- und Profi-Datenprüfung ist auf der Website von Kusterer Werbetechnik unter dem Menüpunkt „Druckdaten“ ersichtlich.
  4. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt. Dieser ist sodann verpflichtet, sofort, längstens innerhalb von vier Wochen Kusterer Werbetechnik fehlerfreie Druckdaten zur Verfügung zu stellen oder aufpreispflichtig (Profi-Datenprüfung) durch Kusterer Werbetechnik druckfähige Druckdaten herstellen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, so kann Kusterer Werbetechnik nach eigenem Ermessen den Auftrag stornieren. (§ 10 Abs. 2 dieser AGB gilt analog)
  5. Für den Fall, dass die Unterlagen per Datenträger oder über das Internet übersandt werden, hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die Datenträger oder Dateien frei von Computerviren, Trojanischen Pferden, Würmern oder ähnlich schädigenden Computerprogrammen sind.
  6. Die Kusterer Werbetechnik zur Auftragsausführung zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere solche auf Datenträgern (CD, DVD u. a.) sowie weitere Auftragsunterlagen, werden generell nicht an den Auftraggeber zurück gesandt, es sei denn, dass hierüber und über die damit zusammenhängenden Mehrkosten eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
  7. Vielmehr werden sämtliche Auftragsunterlagen in Form von Produktionsdaten maximal zwei Jahre aufbewahrt, um diese bei einer gegebenenfalls beauftragten Wiederholung der Aufträge nutzen zu können. Auf eine solche Aufbewahrung besteht seitens des Auftraggebers jedoch kein Anspruch. Eine Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
  • 6 Werbung, Nennung als Referenz, Nutzungsrecht
  1. Der Auftraggeber räumt Kusterer Werbetechnik ein unentgeltliches und räumlich sowie zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung eines von Kusterer Werbetechnik auf eigene Kosten gefertigten Belegexemplars des jeweiligen Auftrages ein.
  2. Dieses Recht erschöpft sich darin, dass Kusterer Werbetechnik nach eigenem Ermessen und auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, das auf eigene Kosten gefertigte Belegexemplare nach Erledigung des Auftrages als Muster einzubehalten und dieses als Referenz zu nutzen – einschließlich – gegebenenfalls auch Dritten zur Kenntnis geben darf.
  3. Die Nutzung als Referenz beschränkt sich dabei auf die Nennung, Abbildung und sonstige Darstellung des Belegexemplars in verschiedensten Medien und Publikationen einschließlich des Internets.
  4. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Auftraggeber Wiederverkäufer ist oder ausdrücklich einer Nutzung eines Belegexemplars als Referenzobjekt widersprochen hat. In diesem Fall würde vor Nutzung von Kusterer Werbetechnik eine separate Zustimmung eingeholt werden.
  • 7 Liefer- und Leistungszeit, Liefergebiet und Verwendungshinweise
  1. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr einer Verschlechterung und/oder eines zufälligen Untergangs der Lieferung auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben worden ist.
  2. Ist der Auftraggeber hingegen ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang erst mit der Übergabe der Ware an diesen.
  3. Der Versand an Packstationen oder Postfächer ist nicht möglich.
  4. Die im Rahmen des Auftrages von Kusterer Werbetechnik angegebenen Liefertermine beinhalten die interne Produktions- sowie die externe Versandzeit.
  5. Alle Angaben von Kusterer Werbetechnik zu Lieferzeiten und Lieferterminen gelten nur bei fristgerechter Bereitstellung fehlerfreier Druckdaten durch den Auftraggeber sowie bei der Zahlungsart „Vorkasse“ vorbehaltlich des Zahlungseinganges.
  6. Als Liefertermine gelten die Arbeitstage von Montag bis Freitag, nicht Samstag und Sonntag sowie gesetzliche Feiertage am Sitz von Kusterer Werbetechnik.
  7. Bei einem Versand an mehrere Adressen, errechnen sich die Versandkosten anhand der Anzahl der angegebenen Versandadressen.
  8. Es ist immer nur eine Wahl der Lieferzeit pro Auftrag möglich („Standard“, „Express“ oder „Overnight“). Wenn sich mehrere Positionen mit unterschiedlichen Lieferzeitangeboten im Warenkorb befinden, kann immer nur die längste Lieferzeit gewählt werden.
  9. Es besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines bestimmten Liefertermins, insbesondere nicht auf die Versandart „Overnight“. Zudem wird die Lieferzeit „Overnight“ generell nicht.
  10. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei Nichteinhaltung einer Lieferzeit, die von Kusterer Werbetechnik ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt wurde, beschränkt sich die Ersatzpflicht von Kusterer Werbetechnik auf die Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Überschreitung der als verbindlich, schriftlich bestätigten Lieferzeit beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kusterer Werbetechnik. Das Recht des Auftraggebers einen höheren sowie die Möglichkeit von Kusterer Werbetechnik einen niedrigen Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon jeweils unberührt. Ebenso wie das Recht der Beteiligten, sich gegebenenfalls vom Vertrag zu lösen. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindesten 14 Tagen zur Leistung oder Nacherfüllung, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Kommt es infolge von Umständen, die Kusterer Werbetechnik nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen oder gar zur Unmöglichkeit der Fertigung oder Lieferung, so haftet Kusterer Werbetechnik nicht. Als solche Umstände zählen insbesondere Änderungen sowie das Fehlen oder die verspätete Übergabe notwendiger Druckdaten, Unterlagen und Zeichnungen. Ferner gehören auch Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von Kusterer Werbetechnik als auch in dem ihres Zulieferers oder Spediteurs – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, zu diesen Umständen.
  11. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Im kaufmännischen Verkehr steht Kusterer Werbetechnik an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen, selbst für den Fall der ausdrücklich vereinbarten Aufbewahrung und/oder Rücksendung dieser Gegenstände des Auftraggebers, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  12. Verwendungshinweise
    Die Prüfung und ggf. Schaffung aller technischen und rechtlichen, insbesondere auch baurechtlichen, Voraussetzungen für den Einsatz der Produkte von Kusterer Werbetechnik, obliegt allein dem Auftraggeber. Kusterer Werbetechnik übernimmt weder hierfür noch für die Geeignetheit der Produkte für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck irgendeine Haftung, es sei denn, Kusterer Werbetechnik fällt insoweit grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten zur Last. Eine Haftung Kusterer Werbetechnik wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen durch den Auftraggeber oder wegen unsachgemäßer oder ungeeigneter Montage des jeweiligen Produktes durch diesen, wird ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, Kusterer Werbetechnik fällt grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten zur Last. Die Produkte von Kusterer Werbetechnik unterliegen, insbesondere bei Außenanwendung, unterschiedlichsten Witterungs- und Umwelteinflüssen. Diese, und die Art des Produktes (z. B. Fläche, Material, Konfektion, Montagetechnologie) haben entscheidenden Einfluss auf die Voraussetzungen für einen sachgemäßen und sicheren Einsatz des jeweiligen Produktes sowie insbesondere auch auf dessen Haltbarkeit. Ebenso kann keine Rostfreiheit verchromter Teile bei Außenanwendung garantiert werden. Kusterer Werbetechnik empfiehlt daher zur Reduzierung vorgenannter Unwägbarkeiten die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Gegebenheiten und Witterungsbedingungen vertrauten Projektanten. Der Auftraggeber sollte generell die Konfektions- und Montagempfehlungen Kusterer Werbetechnik vor Auftragserteilung abfordern. Die Produktgarantie Kusterer Werbetechnik beschränkt sich auf die zeitlich begrenzte Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit, jeweils unter Laborbedingungen.
  • 8 Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kusterer Werbetechnik.
  2. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachteilig verschlechtern. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen mit allen Nebenrechten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Kusterer Werbetechnik ab. Für die Geltendmachung der Forderung muss der Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte an Kusterer Werbetechnik erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten.
  3. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Kusterer Werbetechnik berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
  4. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei Be- oder Verarbeitung von Kusterer Werbetechnik gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist Kusterer Werbetechnik als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist Kusterer Werbetechnik auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
  • 9 Gewährleistung

9.1      Nur wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt:

  1. Bei allen Waren aus dem Online-Shop von Kusterer Werbetechnik bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.

9.2      Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gelten die hier nachfolgenden Absätze 1 bis 13:

  1. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers beträgt 1 Jahr ab Versand der Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Diese Verjährungserleichterung gilt nicht für Fälle der Haftung von Kusterer Werbetechnik wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder in Fällen, in denen der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde. Sie gilt auch nicht im Fall einer Haftung von Kusterer Werbetechnik für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und auch nicht im Fall der Haftung für sonstige Schäden, soweit diese sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kusterer Werbetechnik oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Der Auftraggeber oder der von ihm bestimmte Dritte, hat die Vertragsgemäßheit der Ware sofort nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Transportschäden sind sofort beim Spediteur geltend zu machen oder wenn dies nicht möglich ist, sofort Kusterer Werbetechnik schriftlich (auch per Fax. oder E-Mail) mitzuteilen. Die Ware gilt als mangelfrei genehmigt, wenn Kusterer Werbetechnik nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel binnen acht Tagen ab Empfang des Liefergegenstandes in schriftlicher Form (auch per Fax oder E-Mail) zugegangen ist. Auf Verlangen von Kusterer Werbetechnik ist der beanstandete Liefergegenstand einschließlich der Verpackung zur Beschauung beim Auftraggeber bereitzustellen oder an Kusterer Werbetechnik zurückzusenden. Von Transportschäden gekennzeichnete Verpackung ist zur Beweissicherung aufzubewahren.
    Die vorstehende Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse, insbesondere auch schriftlich oder auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellte Korrekturabzüge und dergleichen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- oder Produktionsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnte und von Kusterer Werbetechnik grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  3. Bei berechtigter Mängelrüge hat Kusterer Werbetechnik das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware. In diesem Fall vergütet Kusterer Werbetechnik die notwendigen Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem des vertraglich vorausgesetzten Gebrauchs befindet. Ist die Nacherfüllung mehrfach fehlgeschlagen oder eine Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessene Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingetreten, hat der Auftraggeber das Recht, den Kaufpreis in einem angemessen Umfang zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Drucken innerhalb eines Auftrages und geringfügigen Maßabweichungen. Gleiches gilt, technisch bedingt, für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt.
  4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Kusterer Werbetechnik nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die unzutreffende Beschaffenheit beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kusterer Werbetechnik. Das Recht des Auftraggebers einen höheren sowie die Möglichkeit von Kusterer Werbetechnik einen niedrigen Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon jeweils unberührt. Ebenso wie das Recht der Beteiligten, sich gegebenenfalls vom Vertrag zu lösen. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
  5. Hat der Auftraggeber keinen von Kusterer Werbetechnik erstellten farbverbindlichen Ausdruck und/oder Andruck beauftragt, so ist Kusterer Werbetechnik frei von Haftung in Bezug auf die Farbverbindlichkeit bzw. Farbechtheit. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
  6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
  7. Mehr- oder Minderlieferungen von +/- 10% der bestellten Ware sind, sofern nicht vertraglich ausdrücklich anderes vereinbart wurde, wegen Geringfügigkeit der Abweichung hinzunehmen, stellen keinen Mangel dar und können daher nicht beanstandet werden.
  8. Maßabweichungen in Breite oder Länge von jeweils +/- 5% sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt und stellen daher keinen Mangel und somit keinen Reklamationsgrund dar.
  9. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die ihm übergebenen Pflege- und Montageanleitungen der Ware oder obige Verwendungshinweise (s. § 7 Abs. 14) missachtet oder die ihm gelieferte Ware ohne Zustimmung von Kusterer Werbetechnik ändert oder durch Dritte ändern lässt.
  10. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  11. Alle an Kusterer Werbetechnik übergebenen Vorlagen werden sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt Kusterer Werbetechnik nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, die Beschädigung oder Abhandenkommen beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kusterer Werbetechnik. Das Recht des Auftraggebers einen höheren sowie die Möglichkeit von Kusterer Werbetechnik einen niedrigen Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon jeweils unberührt.
  12. Des Weiteren übernimmt Kusterer Werbetechnik keine Gewährleistung für Rechtschreib- und/oder Satzfehler, die auf Grund fehlerhafter Daten durch den Auftraggeber entstanden sind.
  13. Warenüblicher Verschleiß durch Ingebrauchnahme stellt keinen Reklamationsgrund dar.
  • 10 Rücktritt und Kündigung
  1. Für den Fall der Nichtmitwirkung des Auftraggebers, insbesondere der Nichtvorlage druckfähiger Unterlagen, ist Kusterer Werbetechnik berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist zu bestimmen, verbunden mit der Erklärung, dass der Vertrag aufgehoben werden würde, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Sollte die Frist des Auftraggebers ohne Handlung verstreichen, wird dieser über die Aufhebung des Vertrages gesondert informiert. Die Geltendmachung von Ersatz-/ Schadensersatzanforderungen bleibt von Kusterer Werbetechnik unbenommen.
  2. Nach der Druckdaten- bzw. Produktionsfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, eine für den Auftraggeber kostenfreie Stornierung seiner Bestellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. (Einzelheiten zum Staus und Fortschritt der Bestellung können dem Kundenportal entnommen werden.) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die von ihm im Rahmen des erteilten Auftrages an Kusterer Werbetechnik geschuldete Vergütung zu zahlen; Kusterer Werbetechnik muss sich jedoch insoweit die, durch die auftraggeberseitige Kündigung des Vertrages ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Für letztere ist der Auftraggeber darlegungs- und gegebenenfalls beweisbelastet
  3. Kusterer Werbetechnik ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die eidesstaatliche Versicherung abgegeben hat.
  • 11 Haftung und Schadensersatz

Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gelten die hier nachfolgenden Absätze 1 bis 3:

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit in den hier vorliegenden AGB nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kusterer Werbetechnik, sofern der Auftraggeber Ansprüche gegen diese geltend macht.
  2. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z. B. hat Kusterer Werbetechnik dem Auftraggeber die Sache frei von Sach- und  Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kusterer Werbetechnik, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; insoweit haftet Kusterer Werbetechnik nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  3. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
  • 12 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme von Ansprüchen aus vorsätzlicher Handlung in einem Jahr ab Abnahme. Von den vorstehenden Verjährungsregelungen nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  • 13 Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung erteilt wurde.

  • 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
  1. Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, insbesondere der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte an den von ihm Kusterer Werbetechnik zur Verfügung gestellten Druckdaten ist. Der Auftraggeber haftet ausschließlich allein, wenn er gegen derartige Nutzungsrechte verstößt oder durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere deren Urheber-, Marken- sowie Patentrechte oder darauf basierende Nutzungsrechte verletzt werden. Bei einer hierauf basierenden Inanspruchnahme von Kusterer Werbetechnik durch Dritte, stellt der Auftraggeber Kusterer Werbetechnik von all diesen Ansprüchen frei.
  2. Für die von Kusterer Werbetechnik erbrachten schöpferischen Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bildern, Texten, Layouts usw., hat Kusterer Werbetechnik das Urheberrecht. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Einräumung von Rechten am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Nutzung und Vervielfältigung der von Kusterer Werbetechnik geschaffenen, schöpferischen Leistung. Das hierauf basierende Recht zur uneingeschränkten Nutzung des Urheberrechts von Kusterer Werbetechnik, kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden; hierzu bedarf es jedoch in jedem Fall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Kusterer Werbetechnik.
  3. Des Weiteren dienen alle Nachrichten, Grafiken sowie das Layout der Website von Kusterer Werbetechnik ausschließlich der Information der Auftraggeber. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Kusterer Werbetechnik und alle damit verbundenen Darstellungen, Abbildungen sowie Programmcodes und Teile hiervon, sind alleiniges Eigentum von Kusterer Werbetechnik und genießen als solches, urheberrechtlichen Schutz. Auf allen anderen Websites von Kusterer Werbetechnik zitierten Warenzeichen, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum des jeweiligen Markeninhabers.
  • 15 Schlussbestimmungen (Erfüllungsort und Gerichtsstand)
  1. Nur für Unternehmer, Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, gilt: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Kusterer Werbetechnik, An der Malstatt 33, 87437 Kempten, Deutschland.
  2. Soweit der Auftraggeber ein Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. Hat der Auftraggeber jedoch keinen Wohnsitz innerhalb der europäischen Union, gilt ebenfalls der Sitz von Kusterer Werbetechnik, An der Malstatt 33, 87437 Kempten, Deutschland als Erfüllungsort und damit als Gerichtsstand.
  3. Enthalten der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätte.
  4. Sollte eine der genannten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • 16 Informationen zum Vertragspartner

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